Die Europäische Union hat eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet, die das Fahrerlaubnisrecht in Europa grundlegend modernisieren wird. Von der Einführung des digitalen Führerscheins bis zu einheitlichen Regeln für Fahranfänger: Wir erklären Ihnen die wichtigsten Änderungen.
Der digitale Führerschein kommt
Bis spätestens 2030 soll der digitale Führerschein in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein. Deutschland plant die Einführung bereits Ende 2026. Künftig können Sie Ihren Führerschein auf dem Smartphone speichern und bei Verkehrskontrollen vorzeigen.
Wichtig zu wissen: Die Plastikkarte bleibt als Backup erhalten. Der digitale Führerschein ist eine ergänzende Option, keine Pflicht.
Europaweite Probezeit für Fahranfänger
Was bisher nur in Deutschland galt, wird nun europaweit Standard: Eine zweijährige Probezeit für alle Führerscheinneulinge. Verstöße wie Alkohol am Steuer, Drogenfahrten oder grobe Ordnungswidrigkeiten werden in dieser Zeit EU-weit strenger geahndet.
Das begleitete Fahren ab 17 Jahren wird ebenfalls in der gesamten EU ermöglicht. Deutsche Fahranfänger können damit auch im EU-Ausland mit Begleitperson fahren.
Erweiterte Klasse B für Wohnmobile
Gute Nachrichten für Wohnmobilbesitzer: Die Gewichtsgrenze für die Führerscheinklasse B wird auf 4,25 Tonnen angehoben. Die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze war für viele moderne Wohnmobile zu knapp bemessen.
Diese praxisnahe Änderung erleichtert das Reisen mit größeren Fahrzeugen ohne zusätzliche Führerscheinklasse.
EU-weiter Führerscheinentzug
Bisher galt ein Fahrverbot meist nur im Land des Delikts. Künftig werden schwerwiegende Verkehrsverstöße EU-weit verfolgt: Eine rechtskräftig gewordene Entziehung der Fahrerlaubnis wird an das Ausstellungsland des Führerscheins weitergeleitet und dort durchgesetzt.
Das bedeutet: Wer in Spanien oder Italien wegen eines schweren Verstoßes den Führerschein verliert, muss auch in Deutschland mit Konsequenzen rechnen.
Keine Pflicht zu Gesundheitstests
Befürchtungen über verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrer haben sich nicht bestätigt. Das EU-Parlament hat pauschale Altersregelungen abgelehnt. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie freiwillige Rückmeldefahrten anbieten.
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