
Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht vertritt Rechtsanwalt Michael Kirsch seit 1993 Ihre Interessen gegenüber Behörden. Wir beraten Sie zu Verwaltungsverfahren, Abgabenrecht und öffentlichem Dienstrecht.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenDas Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Rechtsanwalt Michael Kirsch ist seit 1993 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig und vertritt die Interessen unserer Mandanten gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten in Aachen und der gesamten Region.
Verwaltungsverfahrensrecht
Das Verwaltungsverfahrensrecht bildet die Grundlage für alle behördlichen Verfahren. Rechtsanwalt Kirsch begleitet Sie durch Genehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtliche Klagen. Mit seiner langjährigen Erfahrung kennt er die Abläufe und weiß, worauf es ankommt.
Kommunales Abgabenrecht
Im Bereich der kommunalen Abgaben beraten wir Sie kompetent zu Erschließungsbeiträgen, Straßenbaubeiträgen, Kanalanschlussbeiträgen und Gebührenbescheiden. Rechtsanwalt Kirsch prüft die Rechtmäßigkeit der Bescheide und setzt sich für eine Reduzierung oder Aufhebung unberechtigter Forderungen ein.
Umweltrecht
Das Umweltrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei umweltrechtlichen Genehmigungen, Auflagen und der Abwehr behördlicher Maßnahmen. Rechtsanwalt Kirsch berät Sie zu immissionsschutzrechtlichen Fragen und vertritt Sie in Genehmigungsverfahren.
Öffentliches Dienstrecht
Im Beamten- und öffentlichen Dienstrecht vertreten wir Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bei allen dienstrechtlichen Auseinandersetzungen – von Disziplinarverfahren bis zu Beförderungsstreitigkeiten.
Mit über 30 Jahren Erfahrung im Verwaltungsrecht ist Rechtsanwalt Michael Kirsch Ihr kompetenter Partner für alle Fragen des öffentlichen Rechts in Aachen.
Ihr Ansprechpartner
Unsere Leistungen
- Verwaltungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Verwaltungsgerichtliche Verfahren
- Kommunale Abgaben
- Erschließungsbeiträge
- Umweltrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Genehmigungsverfahren
Relevante Gesetze
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verwaltungsrecht
Das Widerspruchsverfahren ist ein Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte. Es muss in der Regel innerhalb eines Monats eingelegt werden.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.




