RechtsgebietMichael Kirsch

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht vertritt Rechtsanwalt Michael Kirsch seit 1993 Ihre Interessen gegenüber Behörden. Wir beraten Sie zu Verwaltungsverfahren, Abgabenrecht und öffentlichem Dienstrecht.

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Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Rechtsanwalt Michael Kirsch ist seit 1993 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig und vertritt die Interessen unserer Mandanten gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten in Aachen und der gesamten Region.

Verwaltungsverfahrensrecht

Das Verwaltungsverfahrensrecht bildet die Grundlage für alle behördlichen Verfahren. Rechtsanwalt Kirsch begleitet Sie durch Genehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtliche Klagen. Mit seiner langjährigen Erfahrung kennt er die Abläufe und weiß, worauf es ankommt.

Kommunales Abgabenrecht

Im Bereich der kommunalen Abgaben beraten wir Sie kompetent zu Erschließungsbeiträgen, Straßenbaubeiträgen, Kanalanschlussbeiträgen und Gebührenbescheiden. Rechtsanwalt Kirsch prüft die Rechtmäßigkeit der Bescheide und setzt sich für eine Reduzierung oder Aufhebung unberechtigter Forderungen ein.

Umweltrecht

Das Umweltrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei umweltrechtlichen Genehmigungen, Auflagen und der Abwehr behördlicher Maßnahmen. Rechtsanwalt Kirsch berät Sie zu immissionsschutzrechtlichen Fragen und vertritt Sie in Genehmigungsverfahren.

Öffentliches Dienstrecht

Im Beamten- und öffentlichen Dienstrecht vertreten wir Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bei allen dienstrechtlichen Auseinandersetzungen – von Disziplinarverfahren bis zu Beförderungsstreitigkeiten.

Mit über 30 Jahren Erfahrung im Verwaltungsrecht ist Rechtsanwalt Michael Kirsch Ihr kompetenter Partner für alle Fragen des öffentlichen Rechts in Aachen.

Unsere Leistungen

  • Verwaltungsverfahren
  • Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungsgerichtliche Verfahren
  • Kommunale Abgaben
  • Erschließungsbeiträge
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Genehmigungsverfahren

Relevante Gesetze

VwVfGVwGOKAG NRWBImSchG
Beratung anfragen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verwaltungsrecht

Das Widerspruchsverfahren ist ein Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte. Es muss in der Regel innerhalb eines Monats eingelegt werden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

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