RechtsgebietElena Bauer

Familienrecht

Im Familienrecht berät Rechtsanwältin Elena Bauer Sie einfühlsam in allen Angelegenheiten rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung.

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Das Familienrecht betrifft die persönlichsten Bereiche des Lebens. Rechtsanwältin Elena Bauer berät und vertritt Sie einfühlsam und kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Mit viel Verständnis für die emotionale Belastung in familiären Konfliktsituationen begleitet sie Sie durch diese schwierige Zeit.

Ehescheidung und Trennungsfolgen

Bei Ehescheidungen begleitet Rechtsanwältin Bauer Sie durch das gesamte Verfahren – von der Trennung über den Versorgungsausgleich bis zur rechtskräftigen Scheidung. Sie setzt sich für eine faire Lösung ein, die Ihre Interessen wahrt und unnötige Konflikte vermeidet.

Sorge- und Umgangsrecht

Bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Rechtsanwältin Bauer hilft Ihnen, einvernehmliche Regelungen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Wenn nötig, vertritt sie Ihre Rechte entschieden vor dem Familiengericht.

Unterhaltsrecht

Im Unterhaltsrecht berät Rechtsanwältin Elena Bauer Sie zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Sie berechnet Ihre Ansprüche und setzt diese konsequent durch.

Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung erfordert oft komplexe Berechnungen. Wir sorgen für eine gerechte Aufteilung von Vermögen und Schulden, einschließlich Immobilien und Rentenanwartschaften.

Eheverträge und Vereinbarungen

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können viele Konflikte vermeiden. Rechtsanwältin Bauer berät Sie bei der Gestaltung individueller Vereinbarungen, die Ihre Interessen langfristig schützen.

Rechtsanwältin Elena Bauer ist Ihre einfühlsame und kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen des Familienrechts in Aachen.

Ihr Ansprechpartner

Unsere Leistungen

  • Ehescheidung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich

Relevante Gesetze

BGB (Familienrecht)FamFGVersAusglG
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Familienrecht

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4-6 Monate nach dem Trennungsjahr. Bei streitigen Scheidungen kann es länger dauern.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

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