
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Volker Weingran Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Kündigungen, Arbeitsverträgen und Abfindungen. Wir schützen Ihre Rechte.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenDas Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Rechtsanwalt Volker Weingran berät und vertritt Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Kündigungsschutz
Im Kündigungsschutzrecht prüft Rechtsanwalt Weingran die Wirksamkeit von Kündigungen und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht Aachen. Er kennt die strengen formalen Anforderungen und die häufigsten Fehler der Arbeitgeber. Bei berechtigten Ansprüchen verhandelt er Abfindungen und setzt Ihre Rechte konsequent durch.
Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
Bei Arbeitsverträgen berät Rechtsanwalt Volker Weingran Sie zur Gestaltung und Prüfung von Vertragsklauseln, Befristungen, Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsvereinbarungen. Als Arbeitgeber unterstützt er Sie bei der rechtssicheren Formulierung von Verträgen.
Abmahnungen
Im Bereich Abmahnung unterstützt Rechtsanwalt Weingran Sie bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Als Arbeitgeber berät er Sie zur rechtssicheren Formulierung und den formalen Anforderungen.
Aufhebungsverträge und Abfindungen
Bei Aufhebungsverträgen berät Rechtsanwalt Weingran Sie zu den Vor- und Nachteilen und verhandelt faire Konditionen. Er achtet auf die Auswirkungen beim Arbeitslosengeld und prüft alle Klauseln auf versteckte Nachteile.
Zeugnisse
Ein gutes Arbeitszeugnis ist wichtig für Ihre berufliche Zukunft. Rechtsanwalt Weingran prüft Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt bei Bedarf Korrekturen durch.
Rechtsanwalt Volker Weingran ist Ihr erfahrener Partner für alle Fragen des Arbeitsrechts in Aachen.
Ihr Ansprechpartner
Unsere Leistungen
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklagen
- Abfindungsverhandlungen
- Arbeitsverträge
- Abmahnungen
- Aufhebungsverträge
- Zeugnisse
- Befristungen
Relevante Gesetze
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Handeln Sie schnell!
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.




