
Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht vereint öffentliches Recht und Privatrecht. Rechtsanwalt Michael Kirsch und Rechtsanwalt Lukas Sahler unterstützen Sie bei Genehmigungsverfahren, Nachbarrechtsangelegenheiten und Baumängeln.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenDas Bau- und Architektenrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das öffentliches Recht und Privatrecht vereint. Rechtsanwalt Michael Kirsch ist seit 2013 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der ARGE Baurecht seit 1995. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Lukas Sahler beraten wir Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihr Bauvorhaben.
Öffentliches Baurecht
Im öffentlichen Baurecht beraten Rechtsanwalt Kirsch und Rechtsanwalt Sahler Sie zu Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplänen und baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten in Aachen und der gesamten Region.
Privates Baurecht und Bauverträge
Im privaten Baurecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B. Rechtsanwalt Kirsch verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Vertragsgestaltung und begleitet Sie durch alle Phasen Ihres Projekts – von der Planung bis zur Abnahme.
Baumängel und Gewährleistung
Bei Baumängeln setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Wir begleiten Sie bei der Mängelrüge, Beweissicherungsverfahren und der gerichtlichen Durchsetzung von Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüchen.
Architektenrecht und HOAI
Rechtsanwalt Sahler berät Sie zu Architektenhonoraren nach HOAI, Haftungsfragen und der Abwicklung von Architektenverträgen. Wir vertreten sowohl Architekten als auch Bauherren bei Honorarstreitigkeiten.
Mit über 30 Jahren Erfahrung im Baurecht sind Rechtsanwalt Michael Kirsch und Rechtsanwalt Lukas Sahler Ihre kompetenten Partner für alle Fragen des Bau- und Architektenrechts in Aachen.
Ihre Ansprechpartner
Unsere Leistungen
- Baugenehmigungsverfahren
- Nachbarrechtsstreitigkeiten
- Bauvertragsrecht
- Architektenhonorare
- Mängelansprüche
- Bauabnahme
- VOB-Verträge
- Bauträgerrecht
Relevante Gesetze
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Baurecht
Die Erstberatung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.





