RechtsgebietMichael Kirsch & Lukas Sahler

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht vereint öffentliches Recht und Privatrecht. Rechtsanwalt Michael Kirsch und Rechtsanwalt Lukas Sahler unterstützen Sie bei Genehmigungsverfahren, Nachbarrechtsangelegenheiten und Baumängeln.

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Das Bau- und Architektenrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das öffentliches Recht und Privatrecht vereint. Rechtsanwalt Michael Kirsch ist seit 2013 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der ARGE Baurecht seit 1995. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Lukas Sahler beraten wir Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihr Bauvorhaben.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht beraten Rechtsanwalt Kirsch und Rechtsanwalt Sahler Sie zu Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplänen und baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten in Aachen und der gesamten Region.

Privates Baurecht und Bauverträge

Im privaten Baurecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B. Rechtsanwalt Kirsch verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Vertragsgestaltung und begleitet Sie durch alle Phasen Ihres Projekts – von der Planung bis zur Abnahme.

Baumängel und Gewährleistung

Bei Baumängeln setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Wir begleiten Sie bei der Mängelrüge, Beweissicherungsverfahren und der gerichtlichen Durchsetzung von Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüchen.

Architektenrecht und HOAI

Rechtsanwalt Sahler berät Sie zu Architektenhonoraren nach HOAI, Haftungsfragen und der Abwicklung von Architektenverträgen. Wir vertreten sowohl Architekten als auch Bauherren bei Honorarstreitigkeiten.

Mit über 30 Jahren Erfahrung im Baurecht sind Rechtsanwalt Michael Kirsch und Rechtsanwalt Lukas Sahler Ihre kompetenten Partner für alle Fragen des Bau- und Architektenrechts in Aachen.

Unsere Leistungen

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Nachbarrechtsstreitigkeiten
  • Bauvertragsrecht
  • Architektenhonorare
  • Mängelansprüche
  • Bauabnahme
  • VOB-Verträge
  • Bauträgerrecht

Relevante Gesetze

BGBBauGBBauO NRWVOB/BHOAI
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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Baurecht

Die Erstberatung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

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