Das Jahr 2025 bringt wichtige Änderungen im Arbeitsrecht. Vom gestiegenen Mindestlohn über digitale Arbeitsverträge bis zu neuen Regelungen für Homeoffice und mobile Arbeit: Wir fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten.
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Entsprechend wurde die Minijob-Grenze auf 556 Euro monatlich angehoben. Die Midijob-Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro, sodass Beschäftigte im Übergangsbereich weiterhin von reduzierten Sozialabgaben profitieren.
Arbeitsverträge digital abschließen
Eine der größten Erleichterungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Arbeitsverträge können seit dem 1. Januar 2025 in Textform geschlossen werden. Das bedeutet: Verträge per E-Mail sind rechtswirksam, die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Voraussetzung ist, dass das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist. Auch Änderungs- und Zusatzvereinbarungen können nun digital übermittelt werden.
Elektronische Arbeitszeugnisse möglich
Arbeitszeugnisse können erstmals in elektronischer Form ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Allerdings ist eine qualifiziert elektronische Signatur erforderlich. In der Praxis werden daher viele Unternehmen vorerst bei der Papierform bleiben.
Homeoffice: Klare Vertragsgestaltung wichtig
2025 ist ein entscheidendes Jahr für Homeoffice-Regelungen. Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Rückkehr ins Büro anordnen, wenn die Homeoffice-Vereinbarung eine entsprechende Kündigungsklausel enthält.
Es gilt jedoch weiterhin: Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Die Ausgestaltung hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Arbeitgebern wird empfohlen, bestehende Homeoffice-Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Entgelttransparenz: Vorbereitung auf 2026
Unternehmen sollten 2025 nutzen, um sich auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorzubereiten, die bis Juni 2026 umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht strengere Vorgaben für geschlechtsneutrale Gehaltsstrukturen und erweiterte Auskunftsrechte der Beschäftigten vor.
Arbeitgeber sind gut beraten, bereits jetzt ihre internen Gehaltsstrukturen auf mögliche Ungleichheiten zu prüfen und geschlechtsneutrale Kriterien zur Gehaltsfestlegung zu entwickeln.
Weitere Änderungen im Überblick
Die Fünftelregelung für Abfindungen wird nicht mehr durch den Arbeitgeber angewendet. Beschäftigte müssen die Steuervergünstigung selbst in ihrer Steuererklärung beantragen. Die Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch wurde auf 175.000 Euro gesenkt. Zudem müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Beschäftigte vor Cannabisrauch am Arbeitsplatz geschützt werden.
Arbeitsrechtliche Beratung
Das Arbeitsrecht unterliegt ständigen Änderungen. Ob Sie als Arbeitgeber Ihre Verträge anpassen möchten oder als Arbeitnehmer Fragen zu Ihren Rechten haben: Unsere Kanzlei berät Sie kompetent und vertritt Ihre Interessen.
